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26. Int. Metallgestaltertreffen • 13. Handwerker- und Spezialitätenmarkt • "auf Biegen und Brechen"

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Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen zum Handwerker- und Spezialitätenmarkt Gotha

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immer Ende September

 

„Gotha glüht e.V.“ organisiert alljährlich das Internationale Metallgestaltertreffen sowie den Handwerker- und Spezialitätenmarkt in Gotha.

 

Der Handwerker- und Spezialitätenmarkt findet zu folgenden Zeiten statt (Änderungen vorbehalten):
Freitag: 15:00 – 20:00 Uhr (Wein- und Käsemarkt bis 0:00 Uhr)
Samstag: 10:00 – 20:00 Uhr (Wein- und Käsemarkt bis 0:00 Uhr)
Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr

 

Standkosten erfragen Sie bitte beim Veranstalter.
Hinweis: Müll bzw. Abfälle sind von allen mitzunehmen und selbst zu entsorgen. In normalem Umfang werden wir bei den Versorgern die Müllentsorgung übernehmen.

 

Die Einstufung erfolgt entsprechend Ihres Angebotes, dennoch behalten wir uns als Veranstalter eine Einzelentscheidung vor.

 

Wenn Besonderheiten bezüglich des Standplatzes berücksichtigt werden sollen, bitten wir um entsprechende Angabe auf dem Rückantwort-Formular (z.T. ist von leichter bis mittlerer Hanglange auszugehen).

 

Über die Auswahl der Stände entscheiden wir als Veranstalter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Teilnehmer erhalten zur Bestätigung einen Vertrag. Die Teilnahme muss an allen drei Tagen erfolgen.
Stände müssen selbst mitgebracht und aufgebaut werden.
Ein Platztausch ist grundsätzlich nicht möglich.
Der Aufbau ist am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr möglich.
Der Abbau ist am Sonntag nach Veranstaltungsende bis spätestens 21:00 Uhr.
Der Standplatz muss bis 1 Stunde vor Marktbeginn eingenommen werden, ansonsten kann der Teilnehmer vom Markt ausgeschlossen werden.

 

Eine Nichtteilnahme entbindet nicht von der vertraglich vereinbarten Zahlungspflicht. Kostenfreie Stornierungen sind bis 4 Wochen vor Marktbeginn möglich.
Übernachtungen (z.B. in Wohnmobilen) an Ständen auf dem Markt müssen vorher beim Veranstalter angemeldet werden und sind kostenpflichtig (Pauschalgebühr: 20,00 €).

 

Gotha glüht e.V. übernimmt die Werbung in Gotha und Umgebung (Internet, Presse, Plakate, Flyer). Der Veranstalter kann Aufnahmen (Film, Fotos usw.) uneingeschränkt zu Werbezwecken nutzen. Eine finanzielle Entschädigung wird nicht gewährt.

 

Bitte geben Sie auf der Rückantwort Ihr detailliertes Sortiment an, das Sie anbieten wollen. Dieses Angebot wird Bestandteil des abzuschließenden Vertrages. Es ist nicht gestattet, andere Waren anzubieten, als die in dem Rückantwort-Formular eingetragenen. Der Verkauf von volksverhetzenden Produkten ist verboten.
Der Veranstalter haftet nicht für die Gefahren Feuer, Wasser, Sturm, Hagel sowie Diebstahl und Beschädigung von Ausstellungsgütern und Standausrüstung, auch nicht für das persönliche Eigentum der Teilnehmer. Der Haftungsausschluss erfährt durch die Bewachung des Veranstalters keine Einschränkung.

 

Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, sind Schadensforderungen ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns unter der Tel.-Nr. 03621 / 22 89 98 oder Mobil 0151 / 22 36 91 35 – Hr. Geestmann – an.

 

Mit glühenden Grüßen
Heino Geestmann
Schatzmeister und Organisator
Gotha glüht e.V.

 

Gotha glüht e.V. • Friemarer Straße 38 • 99867 Gotha • Telefon: (03621) 510 5999 • Telefax: (03621) 510 5998 • kontakt@gotha-glueht.de

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